Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis
Roland Kienle & Susanne Thomascheck
Leobenerstr. 32 · 70469 Stuttgart
Telefon 0711 / 81 44 77 · Telefax 0711 / 81 44 99

GKV


Information für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung


Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

durch ständige Veränderungen in der Gesetzgebung herrscht zum Teil große Verunsicherung darüber, welche Behandlungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und für welche Behandlungen Sie selbst die Kosten tragen müssen.
Mit dieser Information möchten wir Ihnen eine erste Hilfestellung zu den wichtigsten Fragen geben. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne zu individuellen Fragen und Vorstellungen für Ihre optimale Behandlung und informieren Sie konkret über eventuell anfallende Eigenanteile.

Grundleistungen

Was wird von den Krankenkassen komplett bezahlt oder bezuschusst?

Alle notwendigen Grundleistungen nach § 12 des Sozialgesetzbuches. Dabei wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Behandlung notwendig, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss. Dazu gehören z. B. folgende Behandlungen:

• Schmerzbehandlung
• Untersuchung
• Zahnsteinentfernung (1x pro Kalenderjahr)
• Einfache Wurzelkanalbehandlung
• Zahnfüllung mit einem einfachen Füllungsmaterial (Amalgam, Zement...)
• Zahnentfernung
• Standardkronen (mit Festzuschuss)
• Versorgung von Zahnlücken mit einfachen Brücken oder Prothesen (mit Festzuschuss)
• Versorgung mit Suprakonstruktionen bei Einzelzahnlücke oder totaler Prothese bei Ausnahmefall (mit Festzuschuss)

Mehrleistungen

Bei welchen Behandlungen müssen Sie etwas dazu bezahlen?

Bei Kassenbehandlungen, die mit besseren Materialien oder aufwendigeren Techniken durchgeführt werden. Dazu gehören z. B. folgende Behandlungen:

• Kunststoff-Füllungen im Seitenzahnbereich 
• Kunststoff-Füllungen in Mehrfarbentechnik
• Laborgefertigte Füllungen (Inlays)
• Neue Techniken in der Kariesentfernung
• Aufwändigere Kronen, Brücken oder Prothesen (mit Festzuschuss)
• Aufwändigere Suprakonstruktionen (mit Festzuschuss)

Wahlleistungen

Für welche Behandlungen müssen Sie komplett selbst zahlen?

Alle Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen bezuschusst werden dürfen. Dazu gehören z. B. folgende Behandlungen:

• Komplizierte Wurzelkanalbehandlungen
• Prophylaxe für Erwachsene
• Zahnärztliche Kosmetik
• Bleichen von Zähnen
• Zahnreinigung einschließlich Politur (PZR, Air flow)
• Prothesenreinigung
• Keramikfacetten (Veneer)
• Implantate
• ... und alle Behandlungen, die über das notwendige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Maß hinausgehen.

 

 



Öffnungszeiten

Zahnimplantate, Implantologie, Implantate
Montag 08.30 - 14.00
Dienstag 08.30 - 12.30 und 13.30 - 17.30
Mittwoch 08.30 - 12.30 und 13.30 - 17.30
Donnerstag 08.30 - 12.30 und 13.30 - 15.30
Freitag 08.30 - 12.30

News

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